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In unserer deutschen Muttergesellschaft wurde eine Betriebsvereinbarung für eine Arbeitszeitaufzeichnung mittels Excel-Formular abgeschlossen. Brauchen wir in Österreich auch eine Betriebsvereinbarung?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2020/15Dako 2020, 21 Heft 1 v. 5.2.2020

Mit ziemlicher Sicherheit: nein.

Nach § 87 Abs 1 Z 6 dt BetrVG ist die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, mitbestimmungspflichtig.

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