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Muss ich für eine Videoüberwachung in meinem Betrieb zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2020/16Dako 2020, 21 Heft 1 v. 5.2.2020

Ja, wenn sie unter die "Black List" (BGBl II 2018/278) fällt. In § 2 Abs 2 dieser Verordnung findet sich eine Reihe von "riskanten" Verarbeitungsvorgängen, wie etwa die systematische und umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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