Einsicht in dienstlichen E-Mail-Account. Einmalige Einsicht in dienstlichen E-Mail-Account zur Trennung beruflicher von privaten E-Mails bei einer Behörde ist nicht überschießend und damit datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
DSB-D123.154/0004-DSB/2019
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

