vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsrat ist eigener Verantwortlicher

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2020/12Dako 2020, 19 Heft 1 v. 5.2.2020

Betriebsrat ist eigener Verantwortlicher. Soweit der Betriebsrat für Zwecke der kollektiven Vertretung der Arbeitnehmerschaft personenbezogene Daten verarbeitet, ist er ein eigenständiger (vom Betriebsinhaber verschiedener) Verantwortlicher.

DSB-D084.1389/0001-DSB/2019

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!