Nach wie vor wird die datenschutzrechtliche Relevanz der Videoüberwachung von vielen Betreibern oft falsch eingeschätzt, denn sie stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Daher ist es notwendig, sich bereits vor der Planungsphase mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es für die Einführung einer Videoüberwachung überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt. Kann diese Frage positiv beantwortet werden, so stellt sich gleich die nächste Frage, nämlich, ob der Abschluss einer Betriebsvereinbarung notwendig ist, weil durch die Videoüberwachung auch Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen erfasst werden, und last but not least stellt sich auch die Frage, ob nicht eine DSFA durchzuführen ist.

