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Koppelungsverbot

die entscheidungRechtsprechungJudikaturSabine BrunnerDako 2019/16Dako 2019, 19 - 20 Heft 1 v. 4.2.2019

Koppelungsverbot. Nichtabgabe einer Einwilligung darf nicht mit einem wesentlichen Nachteil für den Betroffenen verbunden sein.

DSB-D122.931/0003-DSB/2018

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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