Beurteilung der angeblichen Unschlüssigkeit eines Sachverständigengutachtens durch das BVwG. Hält das VwG ein Sachverständigengutachten für nicht schlüssig, so ist es gehalten, den Sachverständigen unter Vorhalt seiner Überlegungen zur Ergänzung seines Gutachtens aufzufordern oder erforderlichenfalls ein weiteres Gutachten einzuholen.
Ro 2021/11/0012