Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte für die vom Ehemann getrennt lebende Ehefrau? Ein berechtigtes Interesse als Voraussetzung für die Einsichtnahme in die Krankengeschichte des verstorbenen Ehemanns liegt nur vor, wenn die Lebensgemeinschaft aufrecht war und keine Hinweise auf eine bereits eingetretene Entfremdung bestanden hat.
6 Ob 131/23t