ADHS wirkt als neurobiologische Entwicklungsstörung unterschiedlich ausgeprägt in alle Lebensbereiche von Betroffenen hinein. Gutachterliche Fragestellungen betreffen vorwiegend Strafrecht, Sozialrecht und Verkehrstauglichkeit. Bei einer Prävalenz von 2,5 % bei Erwachsenen und drei Generationen kaum diagnostizierter Betroffener unter uns ist eine erstmalige Diagnosestellung im Zuge einer Begutachtung durchaus erwartbar und sollte jedenfalls in deren Sinne aktiv von Gutachter:innen genutzt werden. Der Beitrag gibt einen Überblick.