Am 1. 3. 2024 ist die neue Liste der Berufskrankheiten mit vier zusätzlichen Erkrankungen in Kraft getreten. Der Beitrag geht einerseits auf deren medizinisch-gutachterlichen Aspekte, andererseits auf die rechtlichen Zusammenhänge ein. Herausgestrichen werden die von der deutschen Rechtslage abweichenden Regelungen im österreichischen Recht.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.