Versicherungsbeiträge können als Werbekosten für angestellte und als Betriebskosten für freiberufliche Ärzte steuerlich geltend gemacht werden. Bestimmte Versicherungsbeiträge können (nur mehr) bis 2021 steuerlich abgesetzt werden.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

