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Hemmung der Verjährung während der Befassung einer ärztlichen Schlichtungsstelle

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2018/43DAG 2018, 97 - 98 Heft 4 v. 13.7.2018

Hemmung der Verjährung während der Befassung einer ärztlichen Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle ist zwar Übermittlungsstelle für wechselseitige Erklärungen, ihr kommt aber nach ihrer Aufgabe als Vermittlerin nicht die Position eines Empfangsboten des vermeintlich Geschädigten für vom Anspruchsgegner abgegebene Erklärungen zu.

9 Ob 64/17b

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