Abgeltung von Pflegeleistungen eines Kindes. Für außerordentliche Pflegeleistungen kommt eine Abgeltung aufgrund einer Vereinbarung, aber auch auf Basis einer Kondiktion nach § 1435 ABGB (analog) oder einer nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 1037 ABGB in Betracht.
8 Ob 37/16y

