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Schmerzengeld bei deutlich verringerter Lebenserwartung

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2016/55DAG 2016, 118 Heft 5 v. 13.9.2016

Schmerzengeld bei deutlich verringerter Lebenserwartung. Bei der Bemessung des Schmerzengelds ist auch das Wissen des Betroffenen um seine deutlich verkürzte (statistische) Lebenserwartung zu berücksichtigen.

10 Ob 89/15h

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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