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Die Diagnose "Tod" - ein ärztliches Privileg!

spurensucheAufsatzChristian ReiterDAG 2016/51DAG 2016, 108 - 111 Heft 5 v. 13.9.2016

Die Feststellung des Todes ist ohne ausreichende apparative Ausstattung - EKG, Ultraschall - vor dem Auftreten der sicheren Todeszeichen, den Totenflecken, nicht immer ganz einfach. "Scheintote" beschäftigen nicht nur Kommissare in Krimis, sondern auch Staatsanwälte im realen Leben. Die Diagnose "Tod" sollte daher mit Sorgfalt und Aufmerksamkeit gestellt werden und muss Ärzten vorbehalten bleiben.

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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