Um einheitliche Maßstäbe bei der Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen zu schaffen, wurde mit 1. 9. 2016 vom Sozialminister eine Kinder-Einstufungsverordnung erlassen. Die Eckpunkte und eine Übersichtstabelle der Pflegemaßnahmen mit Zeitwerten und Altersgrenzen vermitteln Gutachtern in diesem Beitrag die wesentlichen Inhalte dieser Verordnung.
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