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Curriculum Vitae erlaubt?

RechtsprechungSsc Dr. Friederike Bundschuh-RiesenederZfG 2023, 33 Heft 1 v. 15.3.2023

Angaben zum Lebenslauf, insbesondere in Bezug auf Aus- und Fortbildungen, sind auf der Homepage eines als plastischer, ästhetischer und Wiederherstellungschirurg tätigen Arztes erlaubt. Auch Hinweise auf eine Berufung als Gastprofessor an eine Universitätsklinik in den USA oder auf die Anzahl durchgeführter Operationen fallen nicht unter das für ÄrztInnen geltende Werbeverbot, denn sie beziehen sich auf den persönlichen Lebenslauf.

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