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Chipkarten-Einführung

SozialversicherungARD 5031/17/99 Heft 5031 v. 1.6.1999

HVSVT 41-29/99 Mj/Rie v. 29.04.1999

1. Schlüsselkarte

Entsprechend den Vorgaben des Entschließungsantrages des Nationalrates v. 29. 11. 1996 sollen auf der Chipkarte keine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Die Chipkarte wird nur als Schlüsselkarte konzipiert, die dem Karteninhaber in Zukunft die Möglichkeit geben soll, andere autorisierte Personen - z.B. Ärzte - zum Zugriff auf bestimmte Daten zu berechtigen.

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