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BVA

RechtsprechungMichael EtlingerRPA 2002, 230 Heft 4 v. 1.8.2002

Die fehlende Angabe der Subunternehmerleistungen bei Abgabe des Angebotes stellt keinen verbesserungsfähigen Mangel iSd § 52 Abs 1 Z 8 BVergG dar, wenn die Weitergabe des Auftrages an Subunternehmer einen wesentlichen Leistungsinhalt des Angebotes ausmacht.

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