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BVA

RechtsprechungMichael EtlingerRPA 2002, 225 Heft 4 v. 1.8.2002

Die Vorgangsweise eines Auftraggebers, lediglich einem Bieter die Möglichkeit zur Nachbemusterung seines angebotenen Produktes einzuräumen, widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot im Sinne des § 16 Abs 1 BVergG.

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