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Budgetbegleitgesetz 2014

In aller KürzeZak 2014/383Zak 2014, 202 Heft 11 v. 18.6.2014

Das BudgetbegleitG 2014 (BGBl I 2014/40) enthält auch einige für den Justizbereich relevante Änderungen. Neben Anpassungen im GebAG zu den Dolmetschergebühren und der generellen Ersetzung des Amtsblatts der Justizverwaltung durch das Justiz-Intranet ist die Verschiebung der Zusammenlegung des Niederösterreichischen BG Purkersdorf mit dem Wiener BG Hietzing um zwei Jahre auf 1. 7. 2016 vorgesehen. In der RAO wird zum einen die Stimmgewichtung in den Plenarversammlungen der Rechtsanwaltskammern dadurch an das VfGH-Erk G 31/2013 ua = Zak 2013/489, 266 angepasst, dass die Beschlussfassung über die Umlagen- und Beitragsordnung von dem ansonsten beibehaltenen höheren Stimmgewicht der Rechtsanwälte gegenüber den Rechtsanwaltsanwärtern ausgenommen wird. Zum anderen wird die Maximalgrenze für die Höhe der Beiträge der Rechtsanwaltsanwärter zur Versorgungseinrichtung durch eine Mindestgrenze (25 % der Beiträge der Rechtsanwälte) ergänzt. Diese Änderungen treten am 1. 7. 2014 in Kraft. Schließlich wird in § 25 PStG klargestellt, dass eingetragene Partnerschaften wie Ehen an jedem angemessenen Ort eingegangen werden können. Die diskriminierende Beschränkung auf die Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde war vom VfGH zwar bereits aufgehoben worden (G 18, 19/2013 = Zak 2013/453, 246), wurde mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossenen neuen PStG 2013 jedoch kurzzeitig wieder eingeführt.

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