vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BSVG § 140

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4975/39/98 Heft 4975 v. 20.10.1998

( BSVG § 140 ) Bei mehreren Miteigentümern ist jeweils nur der fiktive Anteil des Höchstbetrages für die Ausgleichszulage anzurechnen, auch wenn bei dieser Rechtslage die einzelnen Miteigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einem bestimmten Einheitswert und mehrere Alleineigentümer landwirtschaftlicher Betriebe, deren addierte Einheitswerte denselben Betrag ergeben, ungleich behandelt werden. OGH 10 Ob S 317/97h v. 04.11.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte