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BPGG § 4 Abs 2

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4975/35/98 Heft 4975 v. 20.10.1998

( BPGG § 4 Abs 2 ) Die Beaufsichtigung eines geistig Behinderten aber voll mobilen Menschen während der Freizeitbeschäftigung kann der Mobilitätshilfe im engeren Sinne schon begrifflich nicht unterstellt werden. OGH 10 Ob S 447/97a v. 09.02. 1998.

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