Mit dem vorliegenden Erlass gibt das BMF seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen bekannt, und zwar betreffend Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe bei Volleinspeisern, Überschusseinspeisern und Inselbetrieb. Der neue Erlass ersetzt die bisherigen Stellungnahmen des BMF.
BMF 24. 2. 2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV 8/2014