§ 38 AVG
Die in einem gerichtlichen Urteil vorgenommene Beurteilung einer Vorfrage für das Urteil entfaltet keine Bindungswirkung. Die Verwaltungsbehörde ist an die Entscheidungsgründe eines rechtskräftigen zivilgerichtlichen Urteiles nicht gebunden.
VwGH, 21.08.2025, Ra 2025/07/0237

