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Aussetzung des Verfahrens.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8269Jus-Extra VwGH-A 2025, 67 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 38 AVG

§ 38 AVG räumt einer Partei keinen Anspruch auf Aussetzung eines Verfahrens ein. Daher kann auch das Unterbleiben einer solchen Aussetzung, selbst wenn die Voraussetzungen dafür vorgelegen wären, nicht zur Rechtswidrigkeit der das Verfahren abschließenden Entscheidung führen.

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