Newsletter der OÖGKK, dg-infoline 1/2010
Versicherungsschutz während der Bildungskarenz
Krankenversicherungsschutz besteht durch den Bezug von Weiterbildungsgeld.
Weiterbildungsgeld während der Bildungskarenz
Personen, die Bildungskarenz in Anspruch nehmen und die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen, gebührt für diese Zeit vom Arbeitsmarktservice ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens jedoch in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes.