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Neuregelung der Direktverrechnung der Urlaubsentgelte in der Bauwirtschaft

SozialversicherungARD 6040/10/2010 Heft 6040 v. 8.4.2010

DGservice NÖGKK, NÖDIS 4/2010

Mit 1. 4. 2010 trat eine Änderung des BUAG mit BGBl I 2009/70, ARD 5978/2/2009, in Kraft. Dadurch wird ua die Direktauszahlung des Urlaubsentgelts an Beschäftigte in der Bauwirtschaft neu strukturiert. Unverändert bleibt das Prinzip, unter welchen Voraussetzungen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) das Urlaubsentgelt direkt an die Dienstnehmer auszahlen kann.

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