DGservice NÖGKK, NÖDIS 4/2010
Mit 1. 4. 2010 trat eine Änderung des BUAG mit BGBl I 2009/70, ARD 5978/2/2009, in Kraft. Dadurch wird ua die Direktauszahlung des Urlaubsentgelts an Beschäftigte in der Bauwirtschaft neu strukturiert. Unverändert bleibt das Prinzip, unter welchen Voraussetzungen die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) das Urlaubsentgelt direkt an die Dienstnehmer auszahlen kann.