vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bildungsfreistellung für Studienreise

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 282 Heft 9 v. 1.9.1986

ArbVG § 118 Abs 3

Eine Studienreise ins Ausland mit Werksbesichtigungen und Diskussionen als Abschluß einer dreijährigen gewerkschaftlichen Ausbildung dient der Vertiefung der in dieser Ausbildung erworbenen Kenntnisse und ist daher als Bildungsveranstaltung iSd § 118 ArbVG anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!