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Kündigung wegen Kongreßteilnahme im Krankenstand

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 282 Heft 9 v. 1.9.1986

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 lit a

Die Kündigung einer Ärztin im Vertragsbedienstetenverhältnis ist gerechtfertigt, wenn diese während eines Krankenstandes an einem Kongreß in den USA teilnimmt, nachdem ihr der hiefür beantragte Sonderurlaub nicht genehmigt wurde.

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