Eine spezielle Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz ist dann notwendig, wenn auf Grund der Altersweitsichtigkeit der Bildschirmtext auf eine Distanz von 50 bis 80 cm nicht beschwerdefrei gelesen werden kann (vgl. BMAS, ARD 4787/15/96).
Eine spezielle Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz ist dann notwendig, wenn auf Grund der Altersweitsichtigkeit der Bildschirmtext auf eine Distanz von 50 bis 80 cm nicht beschwerdefrei gelesen werden kann (vgl. BMAS, ARD 4787/15/96).