Nach jahrzehntelangen rechtspolitischen Diskussionen wurden mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung der Verwaltungsgerichte der Länder und des Bundes geschaffen; in weiterer Folge wurden die entsprechenden verfahrens- und organisationsrechtlichen Gesetze erlassen. Mit 1. Jänner 2014 haben die neun Landesverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht ihre Arbeit aufgenommen. Dass diese neu strukturierte Verwaltungsgerichtsbarkeit („Jahrhundertreform“) nun bereits seit 5 Jahren besteht, war Anlass für die am 25. Jänner 2019 abgehaltene Festveranstaltung in Klagenfurt.