( Bgld. KanalabgG § 2 Abs 7 ) Sind seit Ablauf des Jahres, in dem die Rechtskraft des Anschlussverpflichtungsbescheides eingetreten ist, zum Zeitpunkt der Erlassung des Anschlussbeitragsbescheides bereits mehr als 5 Jahre verstrichen, ist die Bemessungsverjährung eingetreten. VwGH 97/17/0300 v. 23.03.1998. (Bescheid aufgehoben)