Rund 15 Jahre nach Einführung der Vermögenszuwachsbesteuerung erging am 4. 9. 2025 ein weiteres VwGH-Urteil (Ro 2023/13/0010) zum Anwendungsbereich des § 27 Abs 3 EStG 1988. Diesmal wurde an den VwGH die Frage herangetragen, ob Erträge aus nicht verzinsten Forderungen von § 27 Abs 3 EStG 1988 erfasst sind. Im vorliegenden Beitrag werden die materiellrechtlichen Aspekte der VwGH-Entscheidung beleuchtet.
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