Das BFG beschäftigte sich mit dem steuerlich relevanten Abflusszeitpunkt von Geldbeschaffungskosten, die im Rahmen der Aufnahme eines Darlehens für ein Vermietungsobjekt anfielen.
Das BFG beschäftigte sich mit dem steuerlich relevanten Abflusszeitpunkt von Geldbeschaffungskosten, die im Rahmen der Aufnahme eines Darlehens für ein Vermietungsobjekt anfielen.
