§ 34 Abs 4 Satz 2 EStG wendet bei der Berechnung des Selbstbehalts gestaffelte Prozentsätze auf die Bemessungsgrundlage an. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte das BFG die Rechtsfrage zu klären, ob im Sinn der Verwaltungspraxis ein einheitlicher Prozentsatz zur Anwendung kommt oder vielmehr eine stufenweise Ermittlung des Selbstbehalts rechtens ist.
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