Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde ab dem Veranlagungsjahr 2022 in § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 eine Steuerbefreiung für an Arbeitnehmer gezahlte Gewinnbeteiligungen eingeführt. Das Bundesfinanzgericht hat sich kürzlich in zwei Entscheidungen, die einander auf den ersten Blick zu widersprechen scheinen, mit dieser Steuerbefreiung befasst.
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