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Import-One-Stop-Shop – Kostenfalle bei Online-Käufen

SteuerrechtAufsatzHerbert SchoberBFGjournal 2023, 380 - 383 Heft 11 und 12 v. 15.12.2023

Seit 1. 7. 2021 sind alle Importsendungen, auch Kleinsendungen, beim Zoll anzumelden. Bis zu einem Wert von 150 Euro sind sie zollfrei, die frühere Freigrenze von 22 Euro zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist damit entfallen. Gleichzeitig wurde für Fernverkäufe von B2C das Import-One-Stop-Shop geschaffen, um den Verfahrensablauf für alle Beteiligten zu erleichtern und die Gewährung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung zu erreichen.

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