Im Erkenntnis vom 6. 9. 2023, Ro 2021/15/0021 führt der VwGH aus, dass die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG iVm § 1 Z 9 UStBLV nicht zur Anwendung gelangen kann, wenn keine gesetzlich geforderte behördliche Zertifizierung iSd § 1 Z 9 UStBLV vorgelegt wird.
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