Bei der Angabe des Bescheidadressaten im Spruch eines Bescheides behält die höchstgerichtliche Judikatur die strenge, formalgetreue Linie bei. Auch der genauen Bezeichnung des angefochtenen Bescheides in einer Rechtsmittelentscheidung kommt wegen der damit vorgenommenen formalen Umschreibung der Sache des Rechtsmittelverfahrens besondere Bedeutung zu.

