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Postenlauf gem § 108 Abs 4 BAO bei Paketdienst

SteuerrechtAufsatzHerbert SchoberBFGjournal 2022, 381 - 384 Heft 11 und 12 v. 15.12.2022

Die Beschwerdefrist gegen Abgabenbescheide beträgt gem § 245 Abs 1 BAO einen Monat. Die Tage des Postenlaufes werden gem § 108 Abs 4 BAO in die Frist nicht eingerechnet.

Eine Beschwerde gilt daher auch dann als fristgerecht eingebracht, wenn sie zwar nach Ablauf der Frist bei der Behörde einlangt, aber fristgerecht und (behandlungs-)wirksam der Post übergeben wurde.

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