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Versagung des Vorsteuerabzuges mangels Lieferung

SteuerrechtAufsatzRoland SetinaBFGjournal 2022, 371 - 373 Heft 11 und 12 v. 15.12.2022

Ein Vorsteuerabzug steht nur zu, wenn der (andere) Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt. Fehlt es daran, so kann eine Vorsteuer auch dann nicht abgezogen werden, wenn eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt und der Aussteller die Steuer gemäß § 11 Abs 14 UStG schuldet.

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