Mit Beschluss des BFG wurden dem EuGH Fragen zur Zuständigkeit des ehemaligen Beschäftigungsstaates für Familienleistungen bei Rentenbezug, zur Bestimmung der Rangordnung der beteiligten Mitgliedstaaten und zur Rechtmäßigkeit von Rückforderungen von Familienbeihilfe mit dem Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt.

