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Rechtsanwaltskosten iZm einem Arzthaftungsprozess als außergewöhnliche Belastung

BFG und HöchstgerichteSteuerrechtAngela Stöger-FrankBFGjournal 2020, 406 Heft 10 v. 15.10.2020

Prozesskosten, die iZm mit einer Behinderung entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar sein.

Schlagwörter:

§ 34 Abs 6 EStG; Rechtsanwaltskosten; Arzthaftungsprozess

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