Prozesskosten, die iZm mit einer Behinderung entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar sein.
Schlagwörter:
§ 34 Abs 6 EStG; Rechtsanwaltskosten; Arzthaftungsprozess
Prozesskosten, die iZm mit einer Behinderung entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar sein.
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§ 34 Abs 6 EStG; Rechtsanwaltskosten; Arzthaftungsprozess
