Die Steuerbefreiung für Zahnersatz des § 6 Abs 1 Z 20 UStG bzw Art 6 Abs 2 Z 1 UStG kann für den (innergemeinschaftlichen) Erwerb von kieferorthopädischen Behandlungsschienen nicht angewendet werden. Ihr Bezug ist somit der Umsatz- bzw Erwerbsbesteuerung zu unterziehen. Bei kieferorthopädischen Behandlungsschienen handelt es sich um durchsichtige, herausnehmbare Kunststoffschienen, welche nicht denselben medizinischen Zweck erfüllen wie Zahnkronen, Stiftzähne oder Zahnprothesen und nicht geeignet sind, natürliche Zähne zu ersetzen.

