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Steuerbefreiung bei digitalen Unterrichtsleistungen (Fernunterricht)

SteuerrechtAufsatzAngela Stöger-FrankBFGjournal 2020, 261 - 262 Heft 6 v. 15.6.2020

Das BFG entschied, dass die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG auch für Unterrichtsleistungen gilt, die in Form von Fernunterreicht erbracht werden. Die vergangenen Wochen zeigten die Notwendigkeit von digitalem Unterricht, denn COVID-19 verhinderte Präsenzunterricht.

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