vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Beseitigung der Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO mangels Einwendungen im Festsetzungsverfahren

BFG und AuslandsbezugSteuerrechtRenate SchohajBFGjournal 2020, 263 - 266 Heft 6 v. 15.6.2020

Im Hinblick auf den subsidiären Charakter von § 48 BAO liegen Maßnahmen zur Vermeidung einer allfälligen Doppelbesteuerung im Verantwortungsbereich des Abgabepflichtigen. Eine unilaterale Entlastung lässt sich folglich im Falle des Versäumnisses, im Zuge des Festsetzungsverfahrens (insbesondere im Beschwerdeverfahren) entsprechende Einwendungen vorzubringen, nicht rechtfertigen.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!