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KESt-Rückerstattung an eine Drittstaatsgesellschaft im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit

BFG und AuslandsbezugSteuerrechtJan Knesl, Pavel Knesl, Michael Zwick-PevnyBFGjournal 2020, 168 - 172 Heft 4 v. 15.4.2020

Streitgegenständlich war die Rückerstattung österreichischer KESt an eine in ihrem Ansässigkeitsstaat befreite Drittstaatsgesellschaft. Während der Rückerstattungsantrag von der Finanzverwaltung unter Verweis auf den Wortlaut des § 21 Abs 1 Z 1a KStG abgewiesen wurde, erachtete das BFG eine Rückerstattung der KESt unter Berufung auf Art 63 Abs 1 AEUV als zulässig.

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