Aus Anlass eines mangels Vorliegens besonderer Schwierigkeiten rechtlicher Art abgewiesenen Verfahrenshilfeantrages hat der VfGH § 292 Abs 1 BAO, BGBl 194/1961, in der Fassung BGBl I 117/2016 in Prüfung gezogen.
Abstract aus BFG-Entscheidungen aus erster Hand bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

