Bei Eintritt in das Regime der Gruppenbesteuerung stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Teilwertabschreibungen aus der Vorgruppenzeit. Das BFG klärte diese Rechtsfrage insoweit, dass der Abzug von jährlichen Siebentelabschreibungen nach einer Teilwertabschreibung aus einer Vorgruppenperiode durch die Regelungen der Gruppenbesteuerung beim Gruppenmitglied nicht eingeschränkt werden. Die von der belangten Behörde vorgenommene Behandlung der noch nicht verbrauchten Siebentelkorrekturbeträge als Vorgruppenverlust des Gruppenmitgliedes und die dadurch bewirkte Einschränkung der Verlustverwertung in der Gruppe war somit nicht zulässig.

